Bitte beachten Sie, dass wir auf Grundlage des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis.
Was heißt das genau für Sie?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V). Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*in“) gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hier überwiegend zu einer Kostenübernahme kommt. Finanziell brauchen Sie nicht in Vorleistung gehen. Noch weitere Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne telefonisch, per Email oder per Kontaktanfrage bei mir.
Die notwendigen Formulare können in der Praxis abgeholt oder per Mail zugesandt werden. Kontaktieren Sie mich gerne.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Ratgeber Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie zu 100%. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Genaueres über Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, sich von Ihrem Truppenarzt einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellen zu lassen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den Truppenarzt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium des Inneren vereinbart, dass sich Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden können. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.
Für diejenigen, die ihre Therapie oder Coaching selbst zahlen, wird der übliche Stundensatz nach GOÄ berechnet. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit 100,55€ pro Sitzung.